Die Gesellschaft wurde am 03.01.2008 in das Handelsregister eingetragen.
MONTANA Energieversorgung GmbH & Co. KG
Dr.-Max-Straße 26
82031 Grünwald
Amtsgericht München, HR A 91510
Komplementärin: MONTANA Energieversorgung Verwaltungs GmbH
Amtsgericht München HR B 171495
Stammkapital: 25.000,- Euro
(Stand: 15.12.2016)
Geschäftsführer der Komplementärin sind Tobias Wolf (* 26.09.1971), Florian Koburger (* 10.10.1979), Stefan Koburger (* 08.04.1975).
Tobias Wolf und Florian Koburger sind daneben Geschäftsführer der Montania Energie-Handel GmbH (Amtsgericht München, HR B 5021). Florian Koburger und Stefan Koburger sind ebenfalls Geschäftsführer der Montana Group GmbH (Amtsgericht München, HR B 181145). Alle drei Geschäftsführer sind ebenfalls Geschäftsführer der Montania Gas GmbH (Amtsgericht München, HR B 136814). Stefan Wolf ist ebenfalls Geschäftsführer der Montania Logistik GmbH (Amtsgericht München, HR B 187612).
(Stand: 15.12.2016)
Kommanditist ist die MONTANA Group GmbH (Amtsgericht München, HR B 181145) mit einer Kommanditeinlage in Höhe von 2.500.000,- Euro, vgl. Handelsregisterauszug vom 11.12.2016.
Gesellschafter der MONTANA Group GmbH mit einem Stammkapital in Höhe von 1.050.000,- Euro zu jeweils 33,33% mit einem Anteil in Höhe von 350.000,- Euro die SMK Beteiligungs GmbH (Amtsgericht München, HR B 181142), die FMK Beteiligungs GmbH (Amtsgericht München, HR B 181332) und die LMK Beteiligungs GmbH (Amtsgericht München, HR B 181139), vgl. Liste der Gesellschafter vom 16.10.2009.
Alleiniger Gesellschafter der SMK Beteiligungs GmbH mit einem Stammkapital in Höhe von 25.000,- Euro ist Stefan Koburger, vgl. Liste der Gesellschafter vom 14.08.2009.
Alleiniger Gesellschafter der FMK Beteiligungs GmbH mit einem Stammkapital in Höhe von 25.000,- Euro ist Florian Koburger, vgl. Liste der Gesellschafter vom 14.08.2009.
Alleinige Gesellschafterin der LMK Beteiligungs GmbH mit einem Stammkapital in Höhe von 25.000,- Euro ist Lisa Koburger, vgl. Liste der Gesellschafter vom 14.08.2009.
Alleinige Gesellschafterin der Komplementärin mit einem Stammkapital in Höhe von 25.000,- Euro ist die MONTANA Group GmbH, vgl. List der Gesellschafter vom 11.09.2012.
(Stand: 15.12.2016)
Die Gesellschaft verfügt über keinen Aufsichtsrat.
(Stand: 15.12.2016)
Die Gesellschaft wurde in den Konzernabschluss der MONTANA Group GmbH mit einbezogen. Vom Konzernumsatz erwirtschaftet die Gesellschaft ca. 39%.
Im Geschäftsjahr 2015/2016 (01.04.2015-31.03.2016) erwirtschaftete der Konzern bei einem Umsatz in Höhe von 473.338.143,21 Euro (Vorjahr: 529.313.099,64 Euro, Δ -10,58%) bei einem Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit in Höhe von 11.670.647,88 Euro (Vorjahr: 11.193.810,65 Euro, Δ +4,26%) einen Jahresüberschuss in Höhe von 8.861.754,10 Euro (Vorjahr: 8.247.500,82 Euro, Δ +7,45%).
Vom Konzerngesamtumsatz wurden 198.553.000,- Euro (Vorjahr: 154.492.000,- Euro, Δ +28,52%) durch den Vertrieb von Strom und Erdgas erzielt. Über alle Sparten hinweg hat der Konzern 250.000 (Vorjahr: 180.000, Δ +38,89%) Kunden.
Im Berichtsjahr wurden durchschnittlich 190 (Vorjahr: 189, Δ +0,53%) Mitarbeiter beschäftigt.
(Stand: 15.12.2016)
Verbraucherunfreundliche Regelungen: drei |
Die AGB sind gültig für Strom - und Gastarife. |
Verständlichkeit der AGB
Textlänge der AGB (standardisiert): 9.825 Zeichen (kürzeste AGB: 3.360 Zeichen, längste AGB: 51.005 Zeichen)
Der Textlängenindex beträgt 0,86 (kürzeste AGB: 1, längste AGB: 0, Mittelwert: 0,64)
Hohenheimer Verständlichkeitsindex der AGB: 6,2 (0 = schwer verständlich, 20 = sehr leicht verständlich)
Der Verständlichkeitsindex beträgt 0,8 (bestverständliche AGB: 1, schlechtestverständliche AGB: 0, Mittelwert: 0,47)
Methodische Erläuterung zur Verständlichkeit
Vertragslaufzeit:Die Vertragslaufzeiten sind nicht in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt. |
Kündigungsfrist und -form:Die Kündigungsmöglichkeiten ergeben sich aus dem Auftragsfomular. |
Sonderkündigungsrechte (Wohnungswechsel/Preiserhöhung):"Bei einem Umzug, Auszung innerhalb Deutschlands besteht der Vertrag fort. [...] Der Kunde kann aber auch den Vertrag mit einer Frist von zwei Wochen zum Auszugszeitpunkt kündigen." (6. der AGB) Der Kunde kann nach seinen Vorstellungen den Vertrag an die neue Lieferstelle mitnehmen, soweit dies tatsächlich möglich ist oder kündigen. verbraucherfreundlich Ein ausdrückliches Sonderkündigungsrecht bei Preisanhebungen ist nicht geregelt. Dieses Fehlen ist aus Verbrauchersicht nicht verständlich. |
Preisänderungsklausel:"MONTANA wird die Preise durch Preisänderungen nach billigem Ermessen an die Entwicklung ihrer Kosten anpassen. MONTANA wird Höhe und Zeitpunkt der Preisänderung so bestimmen, dass Kostensenkungen nach den gleichen sachlichen Maßstäben Rechnung getragen wird wie Kostenerhöhungen." (5. der AGB) Die Klausel ist aus Verbrauchersicht nicht verständlich, da keine Kostenelemente genannt werden, die für die Preisbildung seitens des Lieferanten zu berücksichtigen wären. verbraucherunfreundlich |
Zahlungsmodalitäten:Die Zahlung ist durch SEPA-Lastschriftmandat oder Überweisung auf Kundenwunsch möglich. Allerdings auch Verkürzung der Frist zur Vorankündigung bei Abbuchung auf sieben Tage. (7.1 + 7.2 der AGB) Dem Verbraucher stehen zwei kostenfreie Zahlungsalternativen zur Verfügung. verbraucherfreundlich |
Besondere Klauseln:MONTANA behält sich das Recht auf Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor. Widerspricht der Kunde nicht, gilt seine Zustimmung als erteilt. Außerdem besteht ein Sonderkündigungsrecht.(11. der AGB) Die Klausel ist aus Verbrauchersicht bereits nicht verständlich, da ein konkreter Anlass für eine Änderung nicht genannt wird. Wenn den Änderungen Allgemeiner Geschäftsbedingungen im Rahmen der vertraglichen Hauptpflichten schon durch bloßes Schweigen des Verbrauchers zugestimmt werden soll, wird dem Gedanken des § 154 BGB nicht Rechnung getragen (Urteil LG Köln vom 04.09.2013 - 26 O 33/13). verbraucherunfreundlich Der Kunde hat die Ablesung der Messeinrichtung regelmäßig selbst durchzuführen. Unterbleibt dies, darf MONTANA schätzen. (7.3 der AGB) Die Selbstablesung ist in der Regel nicht der Grundsatz bei der Erfassung des Verbrauchs. Wann eine Ablesung zu erfolgen hat, ist nicht geregelt. Aus Verbrauchersicht ist die Klausel daher nicht verständlich, da nicht klar ist, wann die Pflicht den Verbraucher trifft. verbraucherunfreundlich |
Stand der AGB: Mai 2018 |
Stand der Bewertung: 04. Januar 2019 |
(Stand: 24. August 2018)
Service-Index: 0,82(bester Service: 1,0; geringster Service: 0,0) |
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Check24: Der Service von MONTANA Energie (Stromtarif: garant 12) erhielt von Check24 in der "Energieanbieterstudie 2015" 64 von 80 Punkten und damit die Note "gut". Das Gesamtergebnis (aus AGB und Service) für die Verbraucherfreundlichkeit von MONTANA in der Sparte Strom lautete in der 2015er Studie Platz 6 von 45 und Note "gut". | |
Check24: Der Service von MONTANA Energie (Gastarif: garant) erhielt von Check24 in der "Energieanbieterstudie 2015" 68 von 80 Punkten und die Note "sehr gut". In der "Gasanbieter-Studie 2014" erzielte MONTANA beim Service 61 von 80 möglichen Punkten und ein "gut" (2013: ebenfalls "gut"). Das Gesamtergebnis (aus AGB und Service) für die Verbraucherfreundlichkeit von MONTANA in der Sparte Gas lautete in der 2015er Studie Platz 8 von 40 und Note "gut". 2014 wurde die Verbraucherfreundlichkeit beim Gasbezug mit "gut" (Rang 7 von 40) bewertet (2013: ebenfalls "gut"; Platz 12 von 40). | |
Die Deutsche Gesellschaft für Verbraucherstudien bewertete den Service, den MONTANA Energie seinen Stromkunden bietet, mit 87 % (Studie "Stromanbieter 02/2017"), 80 % (Studie "Stromanbieter 02/2016"), 54 % (Studie "Stromanbieter 02/2015") sowie mit 32 % von 100 % (Studie "Stromanbieter 01/2014"). Der Service für Gaskunden erhielt von der DtGV 92 % (Studie "Gasanbieter 05/2016"), 57 % (Studie "Gasanbieter 03/2015") bzw. 46 % (Studie "Gasanbieter 10/2013") von maximal 100 %. | |
Dt. Institut für Servicequalität: MONTANA Energie erzielte in der "Studie Stromanbieter 2017" beim Service Rang 4 von 33 und die Note "gut". In den Vorjahren rangierte das Unternehmen auf Platz 4 von 33 (2016) sowie Platz 2 von 35 (2015) und wurde beide Male als "gut" bewertet. Bei der Gesamtbewertung von Service und Konditionen ging MONTANA in der 2017er Studie als Testsieger hervor. Auch in den beiden Jahren davor gewann das Unternehmen die Gesamtbewertung jeweils als Testsieger. | |
Dt. Institut für Servicequalität: In der "Studie Gasanbieter 2015" erreichte MONTANA Energie beim Service Rang 4 von 36 und die Note "gut". 2014 belegte das Unternehmen ebenfalls Rang 4 von 33 und wurde wiederum mit "gut" beurteilt. in der 2013er Studie rangierte MONTANA beim Servcie mit "sehr gut" auf dem 1. Platz. Bei der Gesamtbewertung von Service und Konditionen rangierte MONTANA 2015 auf dem 2. Platz (von 30). In den Studien der Jahre 2014 und 2013 ging das Unternehmen bei der Gesamtbewertung jeweils als Testsieger hervor. | |
Verivox beurteilte im Herbst 2015 die Tarifregelungen sowie die Servicequalität des Unternehmens in der Sparte Strom als "gut" (2,4). In der Sparte Gas erhielt der Energieversorger die Note "befriedigend" (2,6). |
Hotline-Kosten | keine (Freecall -0800-Vorwahl) |
Hotline-Verfügbarkeit | wochentags: 5 x 10 h; samstags: 0 h; sonntags: 0 h |
Servicezeiten | im Internet angegeben |
E-Mail-Kontaktformular | ja |
Rückrufmöglichkeit | ja |
Vertragsinfo auf Anbieterinternetseite | ja |
Vertragsabschluss über Anbieterinternetseite | ja |
Kunden-E-Mail-Adresse erforderlich | ja |
Online-Service (Kundenportal) | nein |
Zählerstand übermitteln: | ja, über Online-Formular |
Datenänderung: | ja, über Online-Formular |
Bankverbindung: | ja, über Online-Formular |
Abschlagszahlung: | ja, über Online-Formular |
Online-Rechnung: | ja, über Elektronisches Postfach |
Rechnungserläuterung: | ja |
(Stand: 11. Januar 2017) |
Stromkennzeichnung für den Gesamtstrommix von MONTANA Energie:
Jahr | CO2 | Atommüll | Atomkraft | Kohle | Erdgas | sonstige fossile Energien |
erneuerbare Energien nach EEG |
sonstige erneuerbare Energien |
2015 | 58 g/kWh | 0 g/kWh | 1,7 % | 5,1 % | 1,1 % | 0,3 % | 45,5 % | 46,2 % |
Der fossile Stromanteil (5,1 %+ 1,1 %+ 0,3 % = 6,5 %) stammt aus Kraftwerken, die durchschnittlich 892 g CO2 pro kWh emittieren.
Stromkennzeichnungen vergangener Jahre:
Jahr | CO2 | Atommüll | Atom | Kohle | Erdgas | sonstige fossile Energien |
erneuerbare Energien nach EEG |
sonstige erneuerbare Energien |
2014 | 12 g/kWh | 0 g/kWh | 0,3 % | 1 % | 0,2 % | 0,1 % | 37,7 % | 60,7 % |
Erläuterungen zur Stromkennzeichnung und zu Ökostrom.
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