Die Gesellschaft wurde mit Bekanntmachung vom 27.07.2010 in das Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf (HR A 21140) eingetragen. Im März 2011 erfolgte die Sitzverlegung nach Limburg.
fünfwerke GmbH & Co. KG
Sainte-Foy-Straße 34
65549 Limburg
Amtsgericht Limburg, HR A 2940
Persönlich haftender Gesellschafter: fünfwerke Verwaltungsgesellschaft mit beschränkter Haftung
Amtsgericht Limburg, HR B 4692
(Stand: 16.07.2017)
Geschäftsführer der Komplementärin ist Dominik Michael Schröder (* 19.03.1983).
(Stand: 16.07.2017)
Alleinige Gesellschafterin der Komplementärin mit einem Stammkapital in Höhe von 25.000,- Euro ist die Gesellschaft (sog. Einheitsgesellschaft; vgl. Liste der Gesellschafter vom 21.01.2011).
Kommanditisten der Gesellschaft sind mit jeweils einer Einlage in Höhe von 200.000,- Euro:
Gesellschafter der Energie- und Wassergesellschaft mbH mit einem Stammkapital in Höhe von 17.000.000,- Euro sind die Stadt Wetzlar mit einem Anteil in Höhe von 8.517.000,- Euro (= 50,10%) und die Thüga Aktiengesellschaft (Amtsgericht München, HR B 59888) mit einem Anteil in Höhe von 8.483.000,- Euro (= 49,90%) (vgl. Liste der Gesellschafter vom 01.10.2010).
Gesellschafter der Energieversorgung Limburg Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit einem Stammkapital in Höhe von 10.240.000,- Euro sind mit einem Anteil in Höhe von 6.144.000,- Euro (= 60%) die Kreisstadt Limburg a.d. Lahn, mit einem Anteil in Höhe von 3.072.000,- Euro (= 30%) die Thüga Aktiengesellschaft (Amtsgericht München, HR B 59888) sowie mit einem Anteil in Höhe von 1.024.000,- Euro (= 10%) die Süwag Energie AG (Amtsgericht Frankfurt am Main, HR B 52467) (vgl. Liste der Gesellschafter vom 10.11.2009).
Alleinige Aktionärin der Stadtwerke Gießen AG mit einem Grundkapital in Höhe von 40.000.000,- Euro ist die Universitätsstadt Gießen (vgl. Protokoll der ordentlichen Hauptversammlung vom 16.07.2015).
Aktionäre der Stadtwerke Göttingen Aktiengesellschaft mit einem Grundkapital in Höhe von 33.280.000,- Euro sind die Göttinger Versorgungs- und Verkehrsbetriebe GmbH (Amtsgericht Göttingen, HR B 204492) mit einem Anteil in Höhe von 16.673.280,- Euro (= 50,10%), die EAM Beteiligungen GmbH (Amtsgericht Kassel, HR B 16408) mit einem Anteil in Höhe von 16.273.920,- Euro (= 48,90%) und die Gelsenwasser AG (Amtsgericht Gelsenkirchen, HR B 165) mit einem Anteil in Höhe von 332.800,- Euro (= 1,00%) (vgl. Teilnehmerverzeichnis zum Protokoll die Hauptversammlung vom 10.11.2015).
Alleinige Gesellschafterin der Göttinger Versorgungs- und Verkehrsbetriebe GmbH mit einem Stammkapital in Höhe von 100.000,- Euro ist die Stadt Göttingen (vgl. Liste der Gesellschafter vom 09.12.2014).
Alleinige Gesellschafterin der Stadtwerke Marburg GmbH mit einem Stammkapital in Höhe von 25.000.000,- Euro ist die Stadt Marburg (vgl. Protokoll der Gesellschafterversammlung vom 01.06.2012).
Alleinige Gesellschafterin der EAM Beteiligungen GmbH mit einem Stammkapital in Höhe von 130.000.000,- Euro ist die EAM GmbH & Co. KG (Amtsgericht Kassel, HR A 17324) (vgl. Liste der Gesellschafter vom 25.02.2016).
Komplementärin der EAM GmbH & Co. KG ist die EAM Verwaltungs-GmbH (Amtsgericht Kassel, HR B 16253) mit einem Stammkapital in Höhe von 25.000,- Euro, deren alleinige Gesellschafterin wiederum die EAM GmbH & Co. KG (sog. Einheitsgesellschaft; vgl. Liste der Gesellschafter vom 09.12.2013).
Kommanditisten der EAM GmbH & Co. KG sind:
(Stand: 16.07.2017)
Die Gesellschaft verfügt über keinen Aufsichtsrat.
(Stand: 16.07.2017)
Die Bilanzsumme im Geschäftsjahr 2015 beträgt 5.956.190,81 Euro (Vorjahr: 6.157.019,59 Euro, Δ -3,26%).
Es wird ein Bilanzgewinn in Höhe von 1.421.068,72 Euro (Vorjahr: 716.403,82 Euro, Δ +98,36%) ausgewiesen, dieser besteht einerseits aus nicht ausgeschütteten Gewinnanteilen der Vorjahre in Höhe von 576.403,82 Euro (Vorjahr: 61.299,41 Euro, Δ +840,31%) sowie einem Jahresüberschuss in Höhe von 844.664,90 Euro (Vorjahr: 655.104,41 Euro, Δ +28,94%).
Einem Umlaufvermögen in Höhe von 5.906.204,31 Euro (Vorjahr: 6.109.693,42 Euro, Δ -3,33%) stehen Verbindlichkeiten in Höhe von 1.858.178,09 Euro (Vorjahr: 2.770.700,77 Euro, Δ -32,93%) gegenüber. Auf den Gesamtumsatz entfällt ein Teilumsatz für den Erdasverkauf in Höhe von 17.372.181,- Euro (Vorjahr: 15.052.593,- Euro, Δ +15,41%) brutto sowie für den Stromverkauf in Höhe von 1.174.720,- Euro (Vorjahr: 722.520,- Euro, +62,59%) brutto.
Für die Geschäftsführung erhielt die Komplementär-GmbH eine Haftungsvergütung in Höhe von 1.250.000,- Euro.
(Stand: 16.07.2017)
Verbraucherunfreundliche Regelungen: sechs |
Die AGB sind gültig für die Stromtarife "werkeStrom fest" (AGBS) sowie die Gastarife "werkeGas fest/fest24" (AGBG), "werkeGas fix" (AGBf) und "werkeGas frei" (AGBf). |
Verständlichkeit der AGB
Textlänge der AGB (standardisiert): 12.058 Zeichen (kürzeste AGB: 3.360 Zeichen, längste AGB: 51.005 Zeichen)
Der Textlängenindex beträgt 0,82 (kürzeste AGB: 1, längste AGB: 0, Mittelwert: 0,64)
Hohenheimer Verständlichkeitsindex der AGB: 3,4 (0 = schwer verständlich, 20 = sehr leicht verständlich)
Der Verständlichkeitsindex beträgt 0,4 (bestverständliche AGB: 1, schlechtestverständliche AGB: 0, Mittelwert: 0,47)
Methodische Erläuterung zur Verständlichkeit
Vertragslaufzeit:"Die Preeise gelten für einen Zeitraum von zwölf/12/24 Monaten." (4.2 der AGBS/AGBG/AGBf) Der Vertrag läuft bis zum Ende der Preisfixierung (12 Monate) und hat eine automatische Verlängerungsklausel um 12 Monate. (4. der AGB - Tarife "fest")
Der Vertrag hat eine Vertragslaufzeit von 12/24 Monaten und eine automatische Verlängerungsklausel von weiteren 12 Monaten (4. der AGBS/G + AGBf) Die automatische Verlängerungsklausel entspricht bei einer bereits vereinbarten 24-monatigen Erstvertragslaufzeit nicht dem Gedanken des § 309 Nr. 9b) BGB, da sich der Vertrag ohne Kündigung automatisch um 12 Monate verlängert. verbraucherunfreundlich |
Kündigungsfrist und -form:Die ordentliche Kündigungsfrist beträgt sechs Wochen zum Laufzeitende. (4.2 der AGBS/G/f) Die ordentliche Kündigungsfrist überschreitet die nach § 20 GVV vorgesehene Kündigungsfrist von zwei Wochen um das Doppelte bzw. Dreifache. verbraucherunfreundlich Die Kündigung hat in Textform zu erfolgen. (4.2 der AGBS/G/f) |
Sonderkündigungsrechte (Wohnungswechsel/Preiserhöhung):"Auch im Falle eines Umzuges muss der Vertrag gekündigt werden. Die Kündigungsfrist beträgt dann - auch während der Grundlaufzeit - zwei Wochen." (2.4 der AGBS/O/f) "Ist der Kunde mit der mitgeteilten Preisanpassung nicht einverstanden, hat er das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist in Textform zum Änderungstermin zu kündigen." (5.6 der AGBS/G/f) |
Preisänderungsklausel:"fünfwerke ist verpflichtet, die auf der Grundlage dieses Vertrages zu zahlenden Preise [...]nach billigem Ermessen der Entwicklung der Kosten anzupassen, die für die Preisberechnung maßgeblich sind." Hierzu gehören etwa die Kosten für Beschaffung. (5.6 der AGBS/G/f) Die Klausel nimmt Bezug auf die Rechtsprechung zum einseitigen Preisänderungsrecht in der Grundversorgung. Dennoch ist die Klausel aus Verbrauchersicht nicht recht verständlich, da die Kostenelemente nicht genannt werden. verbraucherunfreundlich |
Zahlungsmodalitäten:"Die Zahlung kann alternativ durch Teilnahme am Lastschritfverfahren (SEPA-Lastschriftmandat) oder durch Überweisung erfolgen." (8. der AGBS/G/f) Dem Verbraucher stehen zwei unterschiedliche Zahlungsmodalitäten kostenfrei zur Verfügung. verbraucherfreundlich |
Bonitätsprüfung:"Zum Zwecke der Bonitätsprüfung ist fünfwerke berechtigt, Bonitätsauskünfte über den Kunden bei der CRIF Bürgel [...] einzuholen. Zu diesem Zwecke übermittelt fünfwerke den Namen, die Anschrift sowie das Geburtsdatum des Kunden an die vorgenannte Auskunftei. Auf Grundlage einer anfänglichen Bonitätsprüfung kann fünfwerke bei unzureichender Bonität das Angebot des Kunden auf Vertragsschluss ablehnen." (12.2 der AGBS/G/f) Die Wirtschaftsauskunftei wird zusammen mit den Daten, die übermittelt werden genannt. Allerdings ist die Auskunft nicht nur auf die Zeit der Vertragsanbahnung beschränkt und es bleibt unklar, welche Daten abgefragt werden. verbraucherunfreundlich |
Besondere Klauseln:Ein Grund zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund liegt vor, wenn Zahlungsverzug in Höhe "eines Rechnungsbetrages oder eines Abschlages (fehlgeschlagene Abbuchung oder Rückbuchung)" vorliegt. (2.5 der AGBS/G/f) Einen Fall der fristlosen Kündigung bei Zahlungsverzug von nur einem Abschlag und zudem ohne Prüfung des Verschuldens seitens des Verbrauchers anzunehmen, ist aus Verbrauchersicht unverhältnismäßig. verbraucherunfreundlich
Soweit Vertragsänderungen/Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Rahmen der vertraglichen Hauptpflichten schon durch bloßes Schweigen des Verbrauchers zustande kommen sollen, entspricht dies nicht dem Gedanken des § 154 BGB (Urteil LG Köln v. 04.09.2013 - 26 O 33/13). verbraucherunfreundlich |
Stand der AGB: 26.Oktober 2017 (Strom)/31.August 2018(Gas) |
Stand der Bewertung: 07.Januar 2019 |
(Stand: 24. August 2018)
Service-Index: 0,59(bester Service: 1,0, geringster Service: 0,0) |
Check24: Den Service, den fünfwerke ihren Gaskunden (Tarif: werkeGas fest24) bieten, bewertete Check24 in der "Energieanbieterstudie 2015" mit 56 von 80 Punkten und der Note "gut". Das Gesamtergebnis (aus AGB und Service) für die Verbraucherfreundlichkeit von fünfwerke erreichte in der Gas-Sparte Rang 26 von 45 mit der Note "gut". |
Dt. Institut für Servicequalität: fünfwerke erreichte in der "Studie Gasanbieter 2015" beim Service Rang 22 von 36 und die Note "befriedigend". Bei der Gesamtbewertung von Service und Konditionen lag fünfwerke im Jahr 2015 auf Rang 20 von 30 mit "gut". |
Die Deutsche Gesellschaft für Verbraucherstudien bewertete den Service, den fünfwerke ihren Stromkunden bieten, mit 88 % (Studie "Stromanbieter 02/2017"), 79 % (Studie "Stromanbieter 02/2016") bzw. 50 % von 100 % (Studie "Stromanbieter 02/2015"). Den Service für Gaskunden bewertete DtGv 2015 mit 54 % (Studie "Gasanbieter 05/2016"), 50 % von maximal 100 % (Studie "Gasanbieter 03/2015"). |
Verivox bewertete im Herbst 2015 die Tarifregelungen sowie die Servicequalität des Unternehmens in der Sparte Strom mit der Note "befriedigend" (2,6). In der Sparte Gas erhielt der Energieversorger die Note "gut" (2,5). |
Hotline-Kosten | keine (Freecall -0800-Vorwahl) |
Hotline-Verfügbarkeit | wochentags: 5 x 10 h; samstags: 0 h sonntags: 0 h |
Servicezeiten | im Internet angegeben |
E-Mail-Kontaktformular | ja |
Rückrufmöglichkeit | nein |
Vertragsinfo auf Anbieterinternetseite | ja |
Vertragsabschluss über Anbieterinternetseite | ja |
Kunden-E-Mail-Adresse erforderlich | ja |
Online-Service (Kundenportal) | ja |
Abschlagszahlung: | ja |
Online-Rechnung: | ja |
Rechnungserläuterung: | nein |
(Stand: 25. April 2018) |
Stromkennzeichnung für den Gesamtstrommix der fünfwerke:
Jahr | CO2 | Atommüll | Atom | Kohle | Erdgas | sonstige fossile Energien |
erneuerbare Energien nach EEG |
sonstige erneuerbare Energien |
2015 | 395 g/kWh | 0,0003 g/kWh | 11,7 % | 35,2 % | 6,5 % | 1 % | 45,5 % | 0,1 % |
Der fossile Stromanteil (35,2 %+ 6,5 %+ 1 % = 42,7 %) stammt aus Kraftwerken, die durchschnittlich 925 g CO2 pro kWh emittieren.
Stromkennzeichnungen vergangener Jahre:
Jahr | CO2 | Atommüll | Atom | Kohle | Erdgas | sonstige fossile Energien |
erneuerbare Energien nach EEG |
sonstige erneuerbare Energien |
2014 | 424 g/kWh | 0,0005 g/kWh | 16 % | 37 % | 8 % | 1 % | 38 % | 0 % |
Erläuterungen zur Stromkennzeichnung und zu Ökostrom.
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