M4Energy eG

  • Seit 2010 als Energieanbieter tätig
  • Kein eigenes Strom- oder Gasnetz
  • Keine Verflechtung mit den vier großen Energieanbietern
  • Eigentumsverhältnisse: Als Genossenschaft organisiert
  • Die allgemeinen Vertragsbedingungen enthalten vier verbraucherunfreundliche Regelungen und eine verbraucherfreundliche Regelung.
  • Der AGB-Index beträgt 0,33 (nachteiligste AGB: 0, beste AGB: 1, Mittelwert: 0,49).
    Der Textlängenindex beträgt 0,83 (kürzeste AGB: 1, längste AGB: 0, Mittelwert: 0,64).
    Der Verständlichkeitsindex beträgt 0,5 (bestverständliche AGB: 1, schlechtestverständliche AGB: 0, Mittelwert: 0,47).
  • Der Service-Index beträgt 0,64 (bester Service: 1,0, geringster Service: 0,0, Mittelwert: 0,55).
  • Internetseite: www.m4energy.de
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Die Genossenschaft wurde mit Eintragung vom 17.08.2010 in das Genossenschaftsregister eingetragen, ihr Gegenstand ist die "Erzielung von Einsparung durch: - gemeinschaftlichen Einkauf von Energie - Bereitstellung und/oder Lieferung von Energie, branchennahen Produkten und/oder Dienstleistungen sowie alle diesem Geschäftsgegenstand dienlichen Tätigkeiten".

M4Energy eG
Bertholt-Brecht-Allee 24
01309 Dresden

Amtsgericht Dresden, GnR 487

(Stand: 28.04.2017)

Vorstände sind Maik Junker (* 29.01.1975) und Bernd Meier (* 08.08.1954).

(Stand: 28.04.2017)

Als Genossenschaft gehört die M4Energy eG jedem der 4.178 (Stand Ende 2015, vgl. Jahresabschluss 2015) Genossenschaftsmitglieder anteilig entsprechend der jeweils gezeichneten Anteile. Die 4.178 Genossen haben insgesamt 5.054 Anteile gezeichnet, dies entspricht einem Geschäftsguthaben in Höhe von 505.400,- Euro.

(Stand: 28.04.2017)

Mitglieder des Aufsichtsrates sind Christian Janeczek (Vorsitzender), Carmen Lucke, Christina Kubasch und Patrick Roth, vgl. Jahresabschluss 2015.

(Stand: 28.04.2017)

Die Genossenschaft macht bei der Veröffentlichung ihres Jahresabschlusses von größenabhängigen Erleichterungen Gebrauch.

Die Bilanzsumme für das Geschäftsjahr 2015 beträgt 1.334.449,50 Euro (Vorjahr: 1.001.934,56 Euro, Δ +33,19%), wobei einem Umlaufvermögen in Höhe von 1.280.694,73 Euro (Vorjahr: 951.907,20 Euro, Δ +34,54%) Verbindlichkeiten in Höhe von 522.482,05 Euro (Vorjahr: 463.210,54 Euro, Δ +12,80%) gegenüberstehen.

(Stand: 28.04.2017)

Verbraucherunfreundliche Regelungen: vier
Verbraucherfreundliche Regelungen: eine
Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften: keine
Wirksamkeit zweifelhaft: keine

Die AGB sind gültig für Strom- und Gastarife.

  

Verständlichkeit der AGB

Textlänge der AGB (standardisiert): 11.629 Zeichen (kürzeste AGB: 3.360 Zeichen, längste AGB: 51.005 Zeichen)

Der Textlängenindex beträgt 0,83 (kürzeste AGB: 1, längste AGB: 0, Mittelwert: 0,64)

Hohenheimer Verständlichkeitsindex der AGB: 4,4 (0 = schwer verständlich, 20 = sehr leicht verständlich)

Der Verständlichkeitsindex beträgt 0,5 (bestverständliche AGB: 1, schlechtestverständliche AGB: 0, Mittelwert: 0,47)

Methodische Erläuterung zur Verständlichkeit

 

Vertragslaufzeit:

"Vorbehaltlich einer abweichenden Regelung läuft der [...] Vertrag auf unbestimmte Zeit." (8.1 der AGB)

Kündigungsfrist und -form:

"Er kann mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden." (8.1 der AGB)

"Die Kündigung bedarf der Textform." (8.1 der AGB)

Sonderkündigungsrechte (Wohnungswechsel/Preiserhöhung):

"Der Kunde hat M4Energy unverzüglich jede Änderung seines Namens, seiner Firma, seiner Adresse [...] mitzuteilen." (9. der AGB)

Unter dem Stichwort "Mitteilungspflichten des Kunden/Umzug" findet sich lediglich ein Hinweis, dass der Kunde eine Mitteilungspflicht bezüglich einer Änderung seiner Adresse hat. Ein explizites Sonderkündigungsrecht bei Umzug des Verbrauchers ist hingegen nicht geregelt, so dass die Klausel aus Verbrauchersicht nicht verständlich ist. Je nach Auslegung seitens des Versorgers könnte sich hieraus sogar ein Verstoß gegen § 41 Abs. 3 EnWG ergeben.

 verbraucherunfreundlich

"Im Fallle einer Preisanpassung nach 5.2 und 5.3 [Kostenänderungen] ist der Kunde berechtigt, den [...] Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des mitgeteilten Wirksamwerdens der Preisanpassung zu kündigen." (5.4 der AGB)

Preisänderungsklausel:

"Preisanpassungen durch M4Energy erfolgen im Wege der einseitigen Leistungsbestimmung in Ausübung billigen Ermessens gemäß § 315 BGB. Der Kunde kann dies nach § 315 Abs. 3 BGB zivilgerichtlich überprüfen lassen." (5.2 der AGB)

Die Klausel nimmt Bezug auf das einseitige Leistungsbestimmungsrecht des § 315 Abs. 1 BGB. Die Klausel ist aus Verbrauchersicht jedoch nicht transparent, da die Kostenelemente nicht genannt werden. Zudem wird die Beweislastverteilung des § 315 Abs. 3 BGB nicht zutreffend abgebildet.

verbraucherunfreundlich

Zahlungsmodalitäten:

Es sind keine speziellen Zahlungsmodalitäten vorgesehen, der Verbraucher kann selbst wählen. (7. der AGB)

Dem Verbraucher stehen kostenfrei alle Zahlungsarten offen.

verbraucherfreundlich

Bonitätsprüfung:

Zum "Zwecke der Kreditprüfung" wird die Bürgel Wirtschaftsinformationen [...] ihre Datenbank zur Verfügung stellen. Die Prüfung zum "Zwecke der Entscheidung über die Begründung, Durchführung und Beendigung des Vertragsverhältnisses" erfolgt anhand von Wahrscheinlichkeitswerten. (13. der AGB) 

Die eingeschaltete Wirtschaftsauskunftei wird zwar namentlich benannt, dennoch bleibt unklar, welche Daten, über die für den Vertragsabschluss erforderlichen hinaus, und wann bezüglich des Verbrauchers angefragt oder übermittelt werden.

verbraucherunfreundlich

Besondere Klauseln:

M4Energy behält sich die Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor. Dem Kunden wird ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt. (1.3 der AGB)

Soweit Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Rahmen der vertraglichen Hauptpflichten schon durch bloßes Schweigen des Kunden zustande kommen sollen, entspricht dies nicht dem Gedanken des § 154 BGB (Urteil LG Köln vom 04.09.2013 - 26 O 33/13). 

verbraucherunfreundlich

  

Stand der AGB: 01. Mai 2014 (Version Dezember 2018)
Stand der Bewertung: 04. Februar 2019

(Stand: 27. August 2018)

Service-Index: 0,64

(bester Service: 1,0; geringster Service: 0,0)

Die Deutsche Gesellschaft für Verbraucherstudien bewertete den Service, den M4Energy seinen Stromkunden bietet, mit 85 % (Studie "Stromanbieter 02/2017") sowie 82 % von maximal 100 % (Studie "Stromanbieter 02/2016").
Verivox bewertete im Herbst 2015 die Tarifregelungen sowie die Servicequalität des Unternehmens im Bereich Gas mit der Note "befriedigend" (2,7).

 

Hotline-Kosten Ortstarif
Hotline-Verfügbarkeit keine Uhrzeiten öffentlich angegeben
Servicezeiten keine im Internet angegeben
E-Mail-Kontaktformular ja
Rückrufmöglichkeit nein
Vertragsinfo auf Anbieterinternetseite ja, AGB unter "Downloads"
Vertragsabschluss über Anbieterinternetseite ja
Kunden-E-Mail-Adresse erforderlich nein
Online-Service (Kundenportal) nein
Zählerstand übermitteln: ja, über Online-Formular
Rechnungserläuterung: nein
(Stand: 25. April 2018)

Stromkennzeichnung für den Gesamtstrommix von M4Energy:

Jahr CO2 Atommüll Atomkraft Kohle Erdgas sonstige
fossile Energien
erneuerbare Energien
nach EEG
sonstige erneuerbare
Energien
2015 165 g/kWh 0,0001 g/kWh 4,6 % 14,6 % 3,2 % 0,8 % 45,5 % 31,3 %

Der fossile Stromanteil (14,6 %+ 3,2 %+ 0,8 % = 18,6 %) stammt aus Kraftwerken, die durchschnittlich 887 g CO2 pro kWh emittieren.

Stromkennzeichnungen vergangener Jahre:
Jahr CO2 Atommüll Atomkraft Kohle Erdgas sonstige
fossile Energien
erneuerbare Energien
nach EEG
sonstige erneuerbare
Energien
2014 292 g/kWh 0,0002 g/kWh 7,5 % 27,6 % 0,5 % 0,7 % 37,7 % 26 %
2013 415 g/kWh 0,0002 g/kWh 8,7 % 36,1 % 3,2 % 1,4 % 32,5 % 18,1 %
2012 486 g/kWh 0,0004 g/kWh 15,1 % 40,6 % 10,3 % 4,6 % 29,4 % 0 %
2011 518 g/kWh 0,0005 g/kWh 18 % 45 % 10 % 3 % 24 % 0 %
2010 516 g/kWh 0,0006 g/kWh 21 % 43 % 11 % 4 % 20 % 1 %

Erläuterungen zur Stromkennzeichnung und zu Ökostrom.

Aus welchen Stromquellen Ihr Strom tatsächlich hergestellt wird und wie sich Ihr Strompreis zusammensetzt, erfahren Sie hier.

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