Verbraucherunfreundliche Regelungen: vier |
Die AGB gelten für die Stromtarife "lifestrom Flex" und "lifestrom Premium". |
Verständlichkeit der AGB
Textlänge der AGB (standardisiert): 21.236 Zeichen (kürzeste AGB: 3.360 Zeichen, längste AGB: 51.005 Zeichen)
Der Textlängenindex beträgt 0,62 (kürzeste AGB: 1, längste AGB: 0, Mittelwert: 0,64)
Hohenheimer Verständlichkeitsindex der AGB: 3,0 (0 = schwer verständlich, 20 = sehr leicht verständlich)
Der Verständlichkeitsindex beträgt 0,3 (bestverständliche AGB: 1, schlechtestverständliche AGB: 0, Mittelwert: 0,47)
Methodische Erläuterung zur Verständlichkeit
Vertragslaufzeit:Laufzeiten in den AGB nicht geregelt, sondern tarifabhängig. |
Kündigungsfrist und -form:Kündigungsfrist und -form nicht in den AGB geregelt. |
Sonderkündigungsrechte (Wohnungswechsel/Preiserhöhung):Ein Sonderkündigungsrecht bei Wohnungswechsel wird nicht geregelt. Offen ist, wie sich die weitere Vertragsbeziehung nach Wohnungswechsel gestaltet, besonders wenn am neuen Wohnort eine Belieferung durch den Versorger nicht möglich ist. Nach Treu und Glauben wird dann ein Sonderkündigungsrecht anzunehmen sein, jedoch ist die Rechtslage für den Verbraucher nicht ohne weiteres verständlich. verbraucherunfreundlich "Ihnen steht im Falle einer Preisänderung das Recht zu, diesen Vertrag fristlos zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisänderung zu kündigen." (6.2.2 der AGB) |
Preisänderungsklausel:"Preisänderungen erfolgen nach billigem Ermessen gemäß § 315 BGB. Dies können Sie gerichtlich überprüfen lassen." (6.1 der AGB) Die Klausel verweist auf das Recht zur einseitigen Preisbestimmung nach § 315 Abs. 1 BGB. Transparenz bezüglich der einzelnen Kostenfaktoren beinhaltet die Klausel jedoch nicht. Der Hinweis an den Verbraucher auf die Möglichkeit der "gerichtlichen Überprüfung" ist aus Verbrauchersicht nicht verständlich. verbraucherunfreundlich |
Zahlungsmodalitäten:Überweisung und SEPA-Lastschriftmandat möglich. (9.2. der AGB) Es werden zwei verschiedene Zahlungsmöglichkeiten ohne zusätzliche Kosten angeboten. verbraucherfreundlich |
Bonus:Verschiedene Boni vorgesehen, wie Abschlussbonus, Neukundenbonus und Bestandskundenbonus. Beim Abschlussbonus Anrechnung auf die erste Verbrauchsabrechnung. Entfallen des Bonus, wenn der Vertrag, mit Ausnahme der Kündigung des Kunden wegen Preisänderung oder Änderung der Vertragsbedingungen, "vor Ablauf der Erstvertragslaufzeit beendet wird." (4. der AGB) Außer in den Fällen der vorzeitigen Vertragsbeendigung wegen Kündigung aufgrund Preisänderung entfällt der Bonus stets, obwohl berechtigte Beendigungsgründe (z. B. Wohnungswechsel) denkbar sind. Auch keine anteilige Zahlung des Bonus in diesen Fällen vorgesehen. verbraucherunfreundlich |
Bonitätsprüfung:Prüfung des Ausfallrisikos (sog. harte Negativmerkmale) durch drei namentlich benannte Wirtschaftsauskunfteien vor Vertragsabschluss. (15 der AGB) |
Besondere Klauseln:E.ON ist zur Wiederherstellung der Ausgewogenheit des Vertragsgefüges oder zum Füllen von vertraglichen Lücken berechtigt, Vertragsbedingungen zu ändern, wenn a) diese durch eine Gesetzesänderung unwirksam werden oder b) diese durch gerichtliche Entscheidungen als unwirksam erachtet worden sind oder zu werden drohen oder c) eine Veränderung der rechtlichen oder tatsächlichen Lage eintritt [...]. "Ziffer 13.1 gilt nicht für die Änderung der Preise, der vereinbarten Hauptleistungspflichten, der Vertragslaufzeit und der Kündigungsregelung. Änderungen der Vertragsbedingungen werden nicht ohne Zustimmung des Kunden wirksam." Der Kunde stimmt der Änderung der Vertragsbedingungen zu, wenn er nicht bis zum Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform widerspricht. (13.1 bis 13.4 der AGB). Die Klausel ist für Verbraucher nicht klar verständlich. Völlig unklar bleibt, welche Veränderungen in den AGB erfasst werden sollen. Auch heißt es einmal, dass die Änderungen der Zustimmung bedürfen, gleichzeitig aber später, dass diese Zustimmung auch fingiert werden kann. verbraucherunfreundlich |
Stand der AGB: 01. April 2017 |
Stand der Bewertung: 16. Mai 2018 |
(Stand: 17. August 2018)
Hotline-Kosten | Keine (Freecall -0800-Vorwahl) |
Hotline-Verfügbarkeit | wochentags: 5 x 12 h; samstags: 5 h sonntags: 0 h |
Servicezeiten | Im Internet angegeben |
Email-Kontaktformular | Kontakt-Formular keins, aber via Email möglich |
Rückrufmöglichkeit | nein |
Vertragsinfo auf Anbieterinternetseite | ja |
Vertragsabschluss über Anbieterinternetseite | ja |
Kunden-Email-Adresse erforderlich | ja |
Online-Service (Kundenportal) | ja |
Zählerstand übermitteln: | ja |
Datenänderung: | ja |
Verbrauchshistorie: | ja |
Bankverbindung: | ja |
Abschlagszahlung: | ja |
Online-Rechnung: | ja |
Rechnungserläuterung: | ja |
(Stand: 17. November 2017) |
Stromkennzeichnung für den Gesamtstrommix von lifestrom:
Jahr | CO2 | Atommüll | Atom | Kohle | Erdgas | sonstige fossile Energien |
erneuerbare Energien nach EEG |
sonstige erneuerbare Energien |
2015 | --- g/kWh | --- g/kWh | --- % | --- % | --- % | --- % | --- % | --- % |
lifestrom hat es bislang versäumt, die gesetzlich geforderte Stromkennzeichnung auf den Internetseiten zu veröffentlichen (§ 42 EnWG). (Stand: 08. Februar 2016)
Erläuterungen zur Stromkennzeichnung und zu Ökostrom.
Aus welchen Stromquellen Ihr Strom tatsächlich hergestellt wird und wie sich Ihr Strompreis zusammensetzt, erfahren Sie hier.