E WIE EINFACH GmbH

 

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Die E WIE EINFACH GmbH wurde Ende 2006 (Amtsgericht München, HR B 144659 - vormals: E.ON Energie 22. Beteiligungs GmbH) in München als Discount-Tochter des Energieunternehmens E.ON gegründet. Im Jahr 2007 wurde der Unternehmenssitz nach Köln verlegt (Amtsgericht Köln, HR B 60877; Handelsregister-Bekanntmachung vom 27.07.2007). Neben Strom- und Gastarifen ohne Grundgebühr bietet E WIE EINFACH auch Ökostrom-Tarife sowie einen Gas-Tarif an, nach eigenen Angaben „das bundesweit erste klimaneutrale Gas“.

E WIE EINFACH GmbH
Salierring 47-53
50677 Köln

Amtsgericht Köln, HR B 60877
Stammkapital: 1.000.000,- EUR

(Stand: 09.12.2016)

Beschäftigte

2012 hatte die E WIE EINFACH GmbH durchschnittlich 50 (2011: 54) Beschäftigte (Jahresabschluss 2012).

Transparenz

Mit einem Rating von 0 bis 5 Sternen weist HausPilot auf diejenigen Anbieter hin, die auf ihrer Internetseite und in ihren Produktunterlagen zu ihrem Unternehmen, ihren Produkten und Prozessen in besonderer Weise klar und transparent informieren. Für E WIE EINFACH gibt HausPilot 4,5 Sterne. (Stand: 17. Oktober 2018)

Geschäftsführer der Gesellschaft ist Oliver Bolay (* 03.06.1975).

(Stand: 09.12.2016)

Alleinige Gesellschafterin der Gesellschaft ist die E.ON Beteiligungen GmbH (Amtsgericht Düsseldorf, HR B 33888), vgl. Liste der Gesellschafter vom 14.05.2014.

Alleinige Gesellschafterin der E.ON Beteiligungen GmbH mit einem Stammkapital in Höhe von 130.008.000,- Euro ist die E.ON SE (Amtsgericht Düsseldorf, HR B 69043), vgl. Liste der Gesellschafter vom 30.10.2015.

(Stand: 09.12.2016)

Die Gesellschaft verfügt über keinen Aufsichtsrat.

(Stand: 09.12.2016)

Im Geschäftsjahr 2015 erzielte die Gesellschaft bei einem Umsatz in Höhe von 350.623.000,- Euro (Vorjahr: 324.137.000,- Euro, Δ +8,17% (Vorjahr: -1,15%)) ein Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit in Höhe von 8.767.000,- Euro (Vorjahr: 2.521.000,- Euro, Δ +247,76% (Vorjahr: -128,03%*)) sowie einen Jahresüberschuss in Höhe von 0 Euro (Vorjahr: 0 Euro). Der Jahresüberschuss resultierte aus aufgrund eines mit der E.ON Beteiligungen GmbH (ursprünglicher Vertragspartner war die E.ON Energie AG) geschlossenen Gewinnabführungsvertrages abgeführten Gewinnen in Höhe von 8.767.000,- Euro (Vorjahr: 2.521.000,- Eur, Δ +247,76%).

Der Anteil des Stromvertrieb am Umsatz betrug im Geschäftsjahr 2015 258.840.000,- Euro (Vorjahr: 247.419.000,- Euro, Δ +4,62%) brutto, der Anteil des Gasvertriebs betrug im selben Zeitraum 127.423.000,- Euro (Vorjahr: 107.583.000,- Euro, Δ +18,44%).

Die Gesellschaft beschäftigte in 2015 durchschnittlich 43 (Vorjahr: 41, Δ +4,88%) Mitarbeiter.

* = Die Angabe bezieht sich auf den Geschäftsverlauf in Bezug zum Vorjahresverlust, es handelt sich damit um eine Entwicklung des Verlustes.

(Stand: 09.12.2016)

Verbraucherunfreundliche Regelungen: vier
raucherfreundliche Regelungen: zwei
oß gegen gesetzliche Vorschriften: keine
Wirksamkeit zweifelhaft: keine

Die AGB (jeweils anwendbare AGB des Tarifs) der Stromtarife "MeinGünstigTarif"(MGT), "MeinÖkoTarif"(MÖT) und "MeinWärmestromTarif" (MWT) sowie der Gastarife "MeinGünstigTarif" (MGT) und "MeinKlimaTarif" (MKT). 

  

Verständlichkeit der AGB

Textlänge der AGB (standardisiert): 28.618 Zeichen (kürzeste AGB: 3.360 Zeichen, längste AGB: 51.005 Zeichen)

Der Textlängenindex beträgt 0,47 (kürzeste AGB: 1, längste AGB: 0, Mittelwert: 0,64)

Hohenheimer Verständlichkeitsindex der AGB: 3,3 (0 = schwer verständlich, 20 = sehr leicht verständlich)

Der Verständlichkeitsindex beträgt 0,4 (bestverständliche AGB: 1, schlechtestverständliche AGB: 0, Mittelwert: 0,47)

Methodische Erläuterung zur Verständlichkeit

 

Vertragslaufzeit:

"Dieser Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen." (1.1.1 der AGB MGT) 

"Der [...]Tarif hat zunächst eine Laufzeit von 12 Monaten gerechnet ab Lieferbeginn. [...]Der Vertrag verlängert sich danach automatisch um weitere 12 Monate [...]." (1.1.1 + 1.1.2 der AGB MÖT/MWT/MKT

Kündigungsfrist und -form:

Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat zum Ende der Vertragslaufzeit in Textform. (1.1.2 + 1.1.3 der AGB aller Tarife)

Die Kündigungsfrist überschreitet die in § 20 GVV vorgesehene Frist von zwei Wochen um das Doppelte.

verbraucherunfreundlich

Sonderkündigungsrechte (Wohnungswechsel/Preiserhöhung):

"Im Falle eines Umzugs gilt der bestehende Liefervertrag an der neuen Verbrauchsstelle  fort. [...]Wenn die Weiterbelieferung an der neuen Verbrauchsstelle nicht möglich ist [...], nicht kann der Vertrag mit einer zweiwöchigen Frist zum U,zugstermin gekündigt werden". (5.1 + 5.2 der AGB aller Tarife)

Ein Sonderkündigungsrecht besteht entgegen dem Leitbild der GVV bei Umzug nicht automatisch.

verbraucherunfreundlich

"Ihnen steht im Falle einer Preisänderung das Recht zu, diesen Vertrag fristlos zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisänderung zu kündigen." (7.2.2 der AGB aller Tarife) 

Preisänderungsklausel:

"Preisanpassungen erfolgen nach billigem Ermessen gemäß § 315 BGB. Dies können Sie gerichtlich überprüfen lassen kann". (7.1 der AGB aller Tarife)

Die Klausel verweist auf das Recht zur einseitigen Preisbestimmung nach § 315 Abs. 1 BGB.Transparenz bezüglich der einzelnen Kostenfaktoren beinhaltet die Klausel jedoch nicht. Der Hinweis an den Verbraucher auf "gerichtliche Überprüfung" ist aus Verbrauchersicht nicht verständlich, da er die Beweislastverteilung bei § 315 BGB nicht widerspiegelt.

verbraucherunfreundlich

Zahlungsmodalitäten:

"Sie können durch Überweisung oder per SEPA-Lastschriftmandat bezahlen." (1.2 der AGB MGT/1.3 der AGB MÖT/MWT/MKT)

Der Verbraucher kann zwischen zwei verschiedenen Zahlungsmodalitäten wählen, ohne dass ihm insoweit zusätzliche Kosten entstehen.

verbraucherfreundlich 

Bonitätsprüfung:

Es wird eine Prüfung auf sog. "harte Negativmerkmale" (Insolvenz, eidesstattliche Versicherung) durch Schufa und Creditreform vor Vertragsschluss eingeholt. (16. der AGB aller Tarife)

Dem Verbraucher werden die eingeschalteten Wirtschaftsauskunfteien benannt und die Einholung der Daten wird auf die Zahlungsfähigkeit des Verbrauchers beschränkt (Bonität bei Vertragsabschluss).

verbraucherfreundlich 

Besondere Klauseln:

Bei allen Tarifen besteht eine Nutzungspflicht eines Online-Kundenportals. Der Kunde ist verpflichtet, dieses zu nutzen und [...]Schreiben regelmäßig abzurufen. (1.3. der AGB MGT, 1.4 der AGB MÖT/MWT/MKT)

Bei Änderung der rechtlichen Rahmenbedingungen können Vertragsänderungen durch Mitteilungen in Textform einseitig durch den Versorger erfolgen. Der Kunde stimmt zu, wenn er nicht bis zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung in Textform widerspricht. Ausgenommen sind ausdrücklich eine "Änderung der Preise, der Hauptleistungspflichten und der Kündigungsregelung" nach dieser Klausel. Darüber hinaus besteht ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Vertragsänderung. (14.1 bis 14.6 der AGB aller Tarife)

Auch wenn eine Änderung der Hauptleistungspflichten, des Preises oder der Kündigungsregelungen ausdrücklich nicht erfasst werden, können Vertragsänderungen dennoch durch bloßes Schweigen des Verbrauchers erfolgen, was dem Gedanken des § 154 BGB bei Verbrauchern widerspricht. 

verbraucherunfreundlich

  

Stand der AGB: 1. Oktober 2017 (MGT Strom/MÖT/MWT); 01. Februar 2017 (MGT Gas/MKT)
Stand der Bewertung: 05. März 2018

Check24: Die Vertragsbedingungen für den Strombezug von E WIE EINFACH Mein günstiger Strom Tarif erhielten von Check24 in der "Stromanbieter-Studie 2014" die Note "gut" (60 von 80 Punkten).

  • Kundenmeinungen zu E WIE EINFACH auf Verivox
  • Erfahrungsberichte über E WIE EINFACH bei Check24
  • Kundenmeinungen über E WIE EINFACH auf Erfahrungen.com
  • E WIE EINFACH im Forum vom Bund der Energieverbraucher e.V.
  • Kundenmeinungen über E WIE EINFACH bei Reclabox.com

(Stand: 17. August 2018)

Service-Index: 0,69

(bester Service: 1,0; geringster Service: 0,0)

Check24: Der Service von E WIE EINFACH  (Stromtarif: EinPreisTarif) erhielt von Check24 in der "Energieanbieterstudie 2015" 65 von 80 Punkten und die Note "gut". In der "Stromanbieter-Studie 2014" erhielt der Service 67 von 80 Punkten und ebenfalls "gut" (2013: auch "gut"). Auch die Verbraucherfreundlichkeit insgesamt wird mit "gut" (Platz 5 von 45) bewertet (2014: Platz 8 von 45).
Check24: In "Energieanbieterstudie 2015" erhielt der Service von E WIE EINFACH (Gastarif: EinPreisTarif Gas) 63 von 80 Punkten und die Bewertung "gut". In der "Gasanbieter-Studie 2014" erzielte das Unternehmen beim Service 64 von 80 möglichen Punkten und ebenfalls ein "gut" (2013: "befriedigend"). Die Verbraucherfreundlichkeit beim Gasbezug von E WIE EINFACH erhielt in der 2015er, wie schon in der 2014er Studie, ebenfalls die Note "gut" und rangiert auf Platz 34 von 45 (2013: "befriedigend").
Dt. Institut für Servicequalität: E WIE EINFACH erzielte in der "Studie Stromanbieter 2014" beim Service Rang 7 von 33 und damit die Note "gut". 2013 wurde in der Stromanbieter-Studie beim Service Rang 10 von 43 und die Note "gut" erreicht. Bei der Gesamtbewertung von Service und Konditionen liegt E WIE EINFACH 2014 auf Rang 8 von insgesamt 25.
Dt. Institut für Servicequalität: E WIE EINFACH erreichte in der "Studie Gasanbieter 2016" beim Service Rang 7 von 37 und damit die Note "gut". 2015 schaffte es der Service von E WIE EINFACH auf Rang 11 von 36 und ebenfalls zur Note "gut" (2014: Rang 7 von 33; "gut"). Bei der Gesamtbewertung von Service und Konditionen liegt E WIE EINFACH 2016 auf Rang 6 von 33 (2015: Rang 10 von 30; 2014: Rang 14 von 25).
Die Deutsche Gesellschaft für Verbraucherstudien bewertete den Service, den E WIE EINFACH seinen Stromkunden bietet, mit 85 % (Studie "Stromanbieter 02/2017"), 89 % (Studie "Stromanbieter 02/2016"), 79 % (Studie "Stromanbieter 02/2015") sowie mit 84 % von 100 % (Studie "Stromanbieter 01/2014"). Der Service für Gaskunden erhielt von der DtGV 79 % (Studie "Gasanbieter 05/2016"), 77 % (Studie "Gasanbieter 03/2015") bzw. 76 % (Studie "Gasanbieter 10/2013") von maximal 100 %.
ServiceValue bewertet E WIE EINFACH in der Analyse "ServiceAtlas Energieversorger 2015" mit dem Gesamturteil "gut". In der vorjährigen Studie "ServiceAtlas Energieversorger 2014" erhielt der Kundenservice für Gaskunden von E WIE EINFACH die Note "sehr gut". Das Gesamturteil lautete "gut". In der ServiceValue Analyse "Kundenurteil: Fairness von Gasversorgern 2014" erhielt E WIE EINFACH von seinen Kunden ein "gut".
Verivox bewertete im Herbst 2015 die Tarifregelungen sowie die Servicequalität des Unternehmens in der Sparte Strom mit der Note "befriedigend" (2,6). In der Sparte Gas erhielt der Energieversorger ebenfalls die Note "befriedigend" (2,8).

 

Hotline-Kosten Ortstarif
Hotline-Verfügbarkeit wochentags: 5 x 13 h;
samstags: 6 h; sonntags: 0 h
Servicezeiten im Internet angegeben
E-Mail-Kontaktformular ja
Rückrufmöglichkeit ja
Vertragsinfo auf Anbieterinternetseite ja
Vertragsabschluss über Anbieterinternetseite ja
Kunden-E-Mail-Adresse erforderlich ja
Online-Service (Kundenportal) ja
Zählerstand übermitteln: ja
Datenänderung: ja
Abschlagszahlung: ja
Online-Rechnung: ja
Rechnungserläuterung: nein

(Stand: 17. November 2017)

Stromkennzeichnung für den Gesamtstrommix für E WIE EINFACH:

Jahr CO2 Atommüll Atom Kohle Erdgas sonstige
fossile Energien
erneuerbare Energien
nach EEG
sonstige
erneuerbare Energien
2014 331 g/kWh 0,0007 g/kWh 25,7 % 29,1 % 2,9 % 1,4 % 37,7 % 3,1 %

Der fossile Stromanteil (29,1 % + 2,9 % + 1,4 % = 33,4 %) stammt aus Kraftwerken, die durchschnittlich 991 g CO2 pro kWh emittieren.

Stromkennzeichnungen vergangener Jahre:

Jahr CO2 Atommüll Atom Kohle Erdgas sonstige
fossile Energien
erneuerbare Energien
nach EEG
sonstige
erneuerbare Energien
2013 373 g/kWh 0,0006 g/kWh 21,7 % 33,3 % 6,3 % 3,0 % 32,5 % 3,3 %
2012 485 g/kWh 0,0006 g/kWh 21,0 % 32,1 % 6,8 % 6,2 % 29,4 % 4,5 %
2011 379 g/kWh 0,0009 g/kWh 32,4 % 30,9 % 8,9 % 1,9 % 1,8 % 24,1 %
2010 452 g/kWh 0,0006 g/kWh 23,6 % 38,3 % 10,9 % 3,9 % 19,8 % 3,5 %

Anmerkung: Der EEG-Stromanteil und der Stromanteil „sonstige erneuerbare Energien“ wurden bei der Stromkennzeichnung (SKZ) 2011 vertauscht. Generell wird 2011 bei der SKZ 24,1 % für den EEG-Stromanteil deklariert. In der obenstehenden Tabelle wurde jedoch die Darstellung der Firma übernommen.

Erläuterungen zur Stromkennzeichnung und zu Ökostrom.

Aus welchen Stromquellen Ihr Strom tatsächlich hergestellt wird und wie sich Ihr Strompreis zusammensetzt, erfahren Sie hier.

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