immergrün! Energie GmbH

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Die immergrün! Energie GmbH wurde mit Bekanntmachung vom 10.04.2013 in das Handelsregister eingetragen (Gesellschaftsvertrag vom 13.03.2013). Unternehmensgegenstand sind Dienstleistungen mit der Versorgung von Kunden mit Energie, insbesondere Strom und Gas, und die Vermarktung von Internetprodukten sowie die Erbringung von Kommunikations-Bürodienstleistungen.

immergrün! Energie GmbH
Im Mediapark 8
50670 Köln

Amtsgericht Köln, HR B 78178
Stammkapital: 25.000,- Euro

(Stand: 05.12.2016)

Geschäftsführer der Gesellschaft ist Antoine Beinhoff (* 07.07.1973).

Neben seiner Tätigkeit bei der Gesellschaft ist Herr Beinhoff noch Vorstand der 365 AG (Amtsgericht Köln, HR B 1253), Geschäftsführer der 11861 UG (haftungsbeschränkt) (Amtsgericht Köln, HR B 70547), der Kube & Au GmbH (Amtsgericht Köln, HR B 53363), almado-ENERGY GmbH (Amtsgericht Köln, HR B 78194) sowie der almado-Energie AE GmbH (Amtsgericht Köln, HR B 83932).

(Stand: 05.12.2016)

Alleinige Gesellschafterin ist die Kube & Au GmbH (Amtsgericht Köln, HR B 53363), vgl. Liste der Gesellschafter vom 18.05.2015.

Gesellschafter der Kube & Au GmbH mit einem Stammkapital in Höhe von 25.000,- Euro sind mit einem Anteil in Höhe von jeweils 6.250,- Euro (= 25%) Antoine Beinhoff, Ines Hörner, Jouni Lauri Mikael Vaarala und Panu Iisakki Autio (vgl. Liste der Gesellschafter vom 05.05.2006).

(Stand: 05.12.2016)

Die Gesellschaft verfügt über keinen Aufsichtsrat.

(Stand: 05.12.2016)

Der Jahresabschluss 2015 der Gesellschaft wurde im elektronischen Bundesanzeiger hinterlegt; Bei der Veröffentlichung hat die Gesellschaft von größenabhängigen Erleichterungen Gebrauch gemacht.

Der Jahresabschluss 2015 weist eine Bilanzsumme in Höhe von 81.218,36 Euro (Vorjahr: 145.127,36 Euro, Δ -44,04%) auf. Einem Umlaufvermögen in Höhe von 81.218,36 Euro (Vorjahr: 145.127,36 Euro, Δ -44,04%) stehen Verbindlichkeiten in Höhe von 47.609,85 Euro (Vorjahr: 114.017,86 Euro, Δ -58,24%) gegenüber.

(Stand: 05.12.2016)

Verbraucherunfreundliche Regelungen: zehn 
Verbraucherfreundliche Regelungen: keine
Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften: keine  
Wirksamkeit zweifelhaft: keine 

AGB sind gültig für Strom - und Gastarife.

  

Vertragslaufzeit:

"Soweit die Parteien keine abweichende Vertragslaufzeit vereinbart haben, beträgt die Vertragslaufzeit 24 Monate. Haben die Parteien nichts anderes vereinbart, verlängert sich der Vertrag nach Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit um jeweils 12 Monate [...]." (4.(1) der AGB)

Die automtaische Verlängerung nach 24 Monaten um weitere 12 Monate entspricht nicht dem Gedanken des § 309 Nr. 9b) BGB.

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Kündigungsfrist und -form:

Die ordentliche Kündigungsfrist beträgt 12 Wochen zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit und hat "formgerecht" zu erfolgen. (4.(1) der AGB). 

Die ordentliche Kündigungsfrist überschreitet die Kündigungsfrist des § 20 GVV von zwei Wochen um das Sechsfache. Zudem ist nicht ersichtlich, was unter einer "formgerechten" Kündigung zu verstehen ist.  

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Sonderkündigungsrechte (Wohnungswechsel/Preiserhöhung):

"Ein Umzug des Kunden berechtigt diesen nicht zur Kündigung." (13.(1) der AGB)

Entegegen dem Leitbild der GVV ist ein Sonderkündigungsrecht beim Umzug ausgeschlossen.

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"Ändert der Energieversorger [...]die Preise, so hat der Kunde das Recht, den Vertrag ohne Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung zu kündigen." (8.(8) der AGB)

Zahlungsmodalitäten:

"Der Energieversorger bietet Haushaltskunden [...]Zahlung durch [...]Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates oder durch Überweisung an. [...]Erteilt der Kunde [...]kein SEPA-Lastschriftmandat [...]ist der Energieversorger berechtigt, dem Kunden [...]eine Bearbeitungspauschale in Höhe von 2,00 € brutto pro Einzelüberweisung zu berechnen." (11.(1) + (2) der AGB)

Dem Verbraucher stehen zwei Zahlungsmodalitäten zur Verfügung, bei welcher jedoch nur das Lastschriftmandat kostenlos ist.

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Preisänderungsklausel:

"Der Energieversorger ist berechtigt und verpflichtet, eine Anpassung des Preises im Wege der einseitigen Leistungsbestimmung in Ausübung billigen Ermessens (§ 315 BGB) nach Maßgabe der Entwicklung der für die Preisbildung maßgeblichen Faktoren vorzunehmen. Der Kunde kann die Billigkeit zivilgerichtlich überprüfen lassen." (8.(5) der AGB)  

Die Klausel nimmt Bezug auf das einseitige Preisbestimmungsrecht des § 315 Abs. 1 BGB und auf die zu den Kostenfaktoren ergangene Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes. Aus Verbrauchersicht ist die Klausel jedoch nicht verständlich, da keine Transparenz bezüglich der Kostenfaktoren besteht. Außerdem wird die Beweislastverteilung des § 315 Abs. 3 BGB unzutreffend abgebildet.

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Bonus:

Bonusgewährung ( prozentualer Bonus, Gratisenergie und Sofortbonus) erfolgt nur an Neukunden. Neukunde ist, wer "nicht innerhalb eines Zeitraums von 6 Monaten vor Erteilung des Auftrages durch den Energieversorger mit Energie beliefert worden ist und nicht innerhalb der letzten 6 Monate vor Erteilung des Auftrags zur Belieferung eine Vertragserklärung widerrufen hat."  (9.(1) der AGB)  

Voraussetzung ist eine "ununterbrochene Belieferung" von 12 Monaten im selben Tarif an derselben Abnahmestelle. Der Bonus entfällt bei vorzeitiger Vertragsbeendigung durch den Kunden oder Kündigung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat. (9.(1) der AGB)

Eine "gewerbliche, landwirtschaftliche oder freiberufliche Nutzung" der Energie lässt den Bonusanspruch in Privatkundentarifen entfallen. (9.(2) der AGB)   

Die Klausel ist aus Sicht eines Verbrauchers nicht ohne weiteres verständlich. Wann eine Kündigung durch den Verbraucher nicht zu vertreten ist, bleibt offen. Eine auch nur untergeordnete gewerbliche Nutzung ("Arbeitszimmer") eines Teils der Energie führt bei "Privatkundentarife" ebenfalls zum Verlust der Boni. 

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Bonitätsprüfung:

"Zum Zwecke der Bonitätsprüfung kann der Energieversorger Auskünfte von Auskunfteien einholen und an diese personenbezogene, das Energieliefervertragsverhältnis betreffende Daten des Kunden [...]weitergeben." (14.(2) der AGB)

Es ist aus Verbrauchersicht unklar, welche Daten neben den für den Vertragsschluss zwingend notwendigen, etwa zur Bonität, eingeholt werden. Eine Eingrenzung auf bestimmte Wirtschaftsauskunfteien erfolgt nicht, so dass der Kunde hier nicht weiß, bei wem überhaupt nachgefragt wird oder an wen seine Daten übermittelt werden.

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Besondere Klauseln:

Der Versorger behält sich das Recht zur einseitigen Änderung der Vertragsbedingungen vor, soweit keine wesentlichen Vertragsinhalte betroffen sind. Es besteht ein Sonderkündigungsrecht. (3.(1) + (2) der AGB)

Soweit eine Änderung der AGB bereits durch Schweigen des Verbrauchers zustande kommen soll, entspricht dies nicht dem Rechtsgedanken des § 154 BGB. Zudem ist unklar, welche Klauseln auf diese Weise abgeändert werden können.

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"Eine Vertragstrafe kann [...]verlangt werden, wenn [der Kunde]vorsätzlich oder grob fahrlässig die Verpflichtung verletzt, die zur Preisbildung erforderlichen Angaben zu machen." (6.(2) der AGB) 

Es ist für Verbraucher nicht ersichtlich, welche Angaben zur Preisbildung mit dieser Klausel gemeint sein können. Soweit etwa eine Ablesung der Zähler unterbleibt, steht dem Versorger nach der GVV das Recht der Schätzung zu.

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Bei fehlendem oder für den Energieversorger "nicht plausiblem Zählerstand" kann der Versorger den Verbrauch schätzen. (10.(6) der AGB)

Die GVV gewährt im Falle von Unklarheiten beim gemeldeten Zählerstand die Möglichkeit, eine erneute Ablesung seitens des Energieversorgers - etwa auch durch den Netzbetreiber - vorzunehmen. Die Möglichkeit der Schätzung ist gerade nicht eröffnet, da sie nicht den Verbraucherinteressen einer korrekten Verbrauchserfassung entspricht.

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Stand der AGB: 29. Oktober 2018
Stand der Bewertung: 05. November 2018
  • Kundenmeinungen zu immergrün! Energie auf Verivox.
  • Erfahrungsberichte über immergrün! Energie bei Check24
  • Kundenmeinungen zu immergrün! Energie auf Erfahrungen.com
  • Feedback zu immergrün! Energie im Forum vom Bund der Energieverbraucher e.V. im Bereich der 365 AG
  • Kundenmeinungen zu immergrün! Energie bei Reclabox.com

(Stand: 16. August 2018)

Service-Index: 0,14

(bester Service: 1,0; geringster Service: 0,0)

Check24: Der Service von immergrün! Energie (Tarif: Wasserkraft fix 500) erhielt von Check24 in der "Stromanbieter-Studie 2014" 24 von 80 möglichen Punkten und damit die Note "mangelhaft" (2013: "ausreichend"). Bei der Verbraucherfreundlichkeit insgesamt rangiert immergrün! Energie auf dem letzten Platz 45 und wurde mit der Note "mangelhaft" bewertet (2013: Rang 45 von 50).
Dt. Institut für Servicequalität: In der "Studie Stromanbieter 2015" erzielte immergrün! Energie beim Service  den letzten Rang (35) und die Note "mangelhaft". Auch in den Studien 2014 und 2013 belegte der Anbieter jeweils den letzten Rang und entsprechend die Note "mangelhaft"! Und auch bei der Gesamtbewertung von Service und Konditionen rangiert immergrün! Energie in 2015 auf dem letzten Platz (28).
Die Deutsche Gesellschaft für Verbraucherstudien bewertete den Service, den immergrün! Energie seinen Stromkunden bietet, mit dem zweitschlechtesten Wert 37 % von 100 % (Studie "Stromanbieter 02/2015").
Verivox bewertet im Herbst 2015 die Tarifregelungen sowie die Servicequalität der Vertriebsmarke immergrün! mit der Note "befriedigend" (3,0).

 

Hotline-Kosten Ortstarif
Hotline-Verfügbarkeit wochentags: 5 x 12 h;
samstags: 7 h; sonntags: 0 h
Servicezeiten im Internet angegeben
E-Mail-Kontaktformular Kontakt-Formular keins, aber via E-Mail möglich
Rückrufmöglichkeit nein
Vertragsinfo auf Anbieterinternetseite ja
Vertragsabschluss über Anbieterinternetseite ja
Kunden-E-Mail-Adresse erforderlich ja
Online-Service (Kundenportal) ja
Rechnungserläuterung: nein
(Stand: 10. November 2017)

Stromkennzeichnung für den Gesamtstrommix von immergrün! Energie:

Jahr CO2 Atommüll Atomkraft Kohle    Erdgas sonstige
fossile Energien
erneuerbare Energien
nach EEG
sonstige erneuerbare
Energien
2015 --- g/kWh --- g/kWh --- % --- % --- % --- % 45,5 % 54,5 %

Strom der immergrün! Energie ist nach Firmenangaben RECS-zertifizierter Ökostrom.

 

Stromkennzeichnungen vergangener Jahre:

 

Jahr CO2 Atommüll Atomkraft Kohle    Erdgas sonstige
fossile Energien
erneuerbare Energien
nach EEG
sonstige erneuerbare
Energien
2014 --- g/kWh --- g/kWh --- % --- % --- % --- % 62,30 % 37,70 %

Erläuterungen zur Stromkennzeichnung und zu Ökostrom.

Aus welchen Stromquellen Ihr Strom tatsächlich hergestellt wird und wie sich Ihr Strompreis zusammensetzt, erfahren Sie hier.

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